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Donnerstag, 18 Juli 2019 14:06

Leichte Sprache in der Verwaltung

201907 Leichte Sprache

Rechts: Constanze Kobell, Übersetzerin für Leichte Sprache.
Daneben Katharina Droms, Behindertenbeauftragte des Landkreises Weilheim-Schongau.
Foto: Ingo Remesch

Weilheim – Wer kennt das nicht? Ein Bescheid liegt im Briefkasten und Begriffe wie Bedarfsermittlung, Grundlagenbescheid oder Anfechtungsklage stehen in meist langen oder verschachtelten Sätzen mittendrin. Wenn nun der Leser nicht vom Fach ist, dann sind viele der Worte neu für ihn oder sie. Vielleicht kann sich der Inhalt des Bescheids zusammengereimt werden, vielleicht unterstützt aber auch der Partner, die Eltern oder Kinder beim Verstehen des Inhaltes.

Für Menschen mit Lernschwierigkeiten oder Menschen mit eingeschränkten Deutschkenntnissen sind viele unserer geschriebenen und gesprochenen Worte genauso unverständlich und irreführend. Frau Constanze Kobell, Übersetzerin für Leichte Sprache, zeigte daher im Rahmen eines Workshops auf wie die Verwendung von Leichter und einfacher Sprache in der Verwaltung das Verständnis auf Seiten der Bürger erhöhen kann.

Der größte Einwand und die durchaus berechtigte Sorge aus der Verwaltung ist jedoch oftmals: „Bei Verwendung von leichter Sprache ist die Rechtssicherheit eines Bescheides nicht mehr gegeben.“ Dazu muss der Laie wissen, dass ein Bescheid auf Gesetze und rechtlichen Grundlagen beruht. Diese werden in Bescheiden zitiert und bieten somit die Rechtsgrundlage für eine getroffene Entscheidung. Ist diese Grundlage nicht genannt, so kann der Bescheid gegebenenfalls angefechtet werden.

Es geht bei der Verwendung von Leichter oder einfacher Sprache allerdings nicht darum einen Bescheid rechtssicher zu gestalten, sondern um den Transport der Kernaussage. Eine Idee zur Umsetzung wäre: in einfachen, kurzen Sätzen die Hauptaussage zu Beginn des Bescheids zusammenzufassen und anschließend die Rechtsgrundlage in gewohnter Weise zu zitieren.

Übrigens schreibt das Behindertengleichstellungsgesetz (§11 (2) BGG) bereits seit 2018 vor, dass Träger öffentlicher Gewalt ihre Informationen und Bescheide auf Wunsch in Leichter Sprache erklären sollen.

Teilnehmer der Veranstaltung sind Mitarbeiter aus den Verwaltungen im Landkreis sowie Behindertenbeauftragte der Gemeinden gewesen. Sie konnten mit der Mischung aus praktischer Hinführung, Aufklärung über die Begrifflichkeiten und praktische Übungsbeispiele viele nützliche Tipps zu einfacheren Textgestaltung mit in ihre alltägliche Arbeit nehmen.

Organisiert wurde die Veranstaltung durch die Behindertenbeauftragte des Landkreises Weilheim-Schongau, Katharina Droms.